So wurde gerechnet
Wird bei jeder Änderung neu berechnet.
- Abfindung = 4.000,00 € × 10 × 0,5 = 20.000,00 €.
- Fünftelregelung: 5 × (ESt auf 44.000,00 € − ESt auf 40.000,00 €) = 6.470,00 €.
Methode und Annahmen
§ 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses, ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. § 34 EStG: Die Steuer auf außerordentliche Einkünfte beträgt das Fünffache des Unterschieds zwischen der Einkommensteuer auf das übrige Einkommen und der Einkommensteuer auf das übrige Einkommen zuzüglich eines Fünftels der Abfindung; Tarif 2026.
Fragen
Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren bei 4.000 € brutto?
20.000 € brutto. Bei 40.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen kostet sie mit der Fünftelregelung rund 6.470 € Einkommensteuer statt 7.024 €.
Quellen
- § 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
- § 34 EStG: Außerordentliche Einkünfte
- Minijob-Zentrale: Neue Verdienstgrenze in 2026
Methode und Werte geprüft am 3. November 2026. Jedes Beispiel auf dieser Seite wird durch einen automatischen Test geprüft. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.