Abfindungsrechner

Bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG beträgt die Abfindung 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Für die Steuer wird die Abfindung nach der Fünftelregelung verteilt, was die Progression mildert.

Mehr als sechs Monate zählen als volles Jahr.

Ihr Ergebnis

Abfindung (brutto)20.000,00 €
Abfindung nach Einkommensteuer13.530,00 €
Einkommensteuer mit Fünftelregelung6.470,00 €
Einkommensteuer ohne Fünftelregelung7.024,00 €
  • Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können hinzukommen. Ein Anspruch besteht nur in bestimmten Fällen; meist wird die Abfindung ausgehandelt.

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So wurde gerechnet

Wird bei jeder Änderung neu berechnet.

  1. Abfindung = 4.000,00 € × 10 × 0,5 = 20.000,00 €.
  2. Fünftelregelung: 5 × (ESt auf 44.000,00 € − ESt auf 40.000,00 €) = 6.470,00 €.

Methode und Annahmen

§ 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses, ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. § 34 EStG: Die Steuer auf außerordentliche Einkünfte beträgt das Fünffache des Unterschieds zwischen der Einkommensteuer auf das übrige Einkommen und der Einkommensteuer auf das übrige Einkommen zuzüglich eines Fünftels der Abfindung; Tarif 2026.

Fragen

Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren bei 4.000 € brutto?

20.000 € brutto. Bei 40.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen kostet sie mit der Fünftelregelung rund 6.470 € Einkommensteuer statt 7.024 €.

Quellen

Methode und Werte geprüft am 3. November 2026. Jedes Beispiel auf dieser Seite wird durch einen automatischen Test geprüft. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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