So wurde gerechnet
Wird bei jeder Änderung neu berechnet.
- Freibeträge: 9.756,00 €. Steuer mit und ohne Freibeträge nach § 32a EStG: Ersparnis 3.174,00 €.
- Kindergeld: 3.108,00 € im Jahr. Günstiger: Kinderfreibetrag.
Methode und Annahmen
§ 31, § 32 Abs. 6 und § 66 EStG: Kindergeld 259 € monatlich je Kind; Freibeträge je Elternteil 3.414 € (sächliches Existenzminimum) und 1.464 € (Betreuung, Erziehung, Ausbildung), bei Zusammenveranlagung verdoppelt. Tarif 2026.
Fragen
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Bei Zusammenveranlagung mit einem Kind ab etwa 86.100 € zu versteuerndem Einkommen (nur Einkommensteuer); darunter ist das Kindergeld günstiger.
Quellen
- § 66 EStG: Kindergeld
- § 32 EStG: Kinderfreibetrag
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif (ab Veranlagungszeitraum 2026)
Methode und Werte geprüft am 3. November 2026. Jedes Beispiel auf dieser Seite wird durch einen automatischen Test geprüft. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.