So wurde gerechnet
Wird bei jeder Änderung neu berechnet.
- Jahresbrutto = 4.000,00 € × 12 = 48.000,00 €.
- Sozialversicherung (Ihr Anteil): Rente 4.464,00 €, Arbeitslosen 624,00 €, Kranken 4.200,00 €, Pflege 1.152,00 € = 10.440,00 € im Jahr.
- Zu versteuerndes Einkommen ≈ 48.000,00 € − Pauschbeträge − Vorsorgeaufwendungen = 37.062,00 €.
- Einkommensteuer nach § 32a EStG: 6.294,00 € im Jahr.
- Netto = 31.266,00 € im Jahr, 2.605,50 € im Monat.
Methode und Annahmen
Einkommensteuertarif ab 2026 (§ 32a EStG): Grundfreibetrag $12,348.00, danach steigende Sätze bis 42 % ab $69,879.00 und 45 % ab $277,826.00. Solidaritätszuschlag 5,5 % erst oberhalb der Freigrenze von $20,350.00 Einkommensteuer (Splitting $40,700.00), mit Milderungszone. Arbeitnehmer-Pauschbetrag $1,230.00, Sonderausgaben-Pauschbetrag $36.00. Beiträge 2026: Rente 18,6 %, Arbeitslosen 2,6 %, Kranken 14,6 % plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (kinderlos 4,2 %), jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer, der Kinderlosenzuschlag ganz. Beitragsbemessungsgrenzen: $8,450.00 im Monat für Rente und Arbeitslosen, $5,812.50 für Kranken und Pflege.
Fragen
Wie viel netto bleibt von 4.000 € brutto?
Rund 2.605,50 € im Monat in Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer.
Quellen
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif (ab Veranlagungszeitraum 2026)
- § 3 und § 4 SolZG 1995: Freigrenze und Höhe des Solidaritätszuschlags
- § 9a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- § 10c EStG: Sonderausgaben-Pauschbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung 2026
Methode und Werte geprüft am 3. November 2026. Jedes Beispiel auf dieser Seite wird durch einen automatischen Test geprüft. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.